Hinweise zur Barrierefreiheit
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) / Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
Dieses Gesetz und diese Verordnung gelten für öffentliche Stellen des Bundes. Da dies ein privater Auftritt ist, entfällt hier die Rechtsgrundlage.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ab 28. Juni 2025
Dieses Gesetz betrifft private Unternehmen, die digitale Dienstleistungen und Produkte anbieten. Auch dies trifft hier nicht zu, womit auch diese Rechtsgrundlage entfällt. Des Weiteren findet dieses Gesetz hier keine Anwendung, da es sich um eine privaten Auftritt handelt. Selbst wenn man einen geschäftlicher Auftritt unterstellt, handelt es sich um eine freiberufliche Tätigkeit als Heilpraktiker. Kleine Unternehmen (<10 Mitarbeiter & <2 Mio. € Umsatz) ohne Online-Angebot sind vom BFSG befreit.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Dieses Gesetz schützt Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierung, auch im digitalen Raum. Um dieser Forderung gerecht zu werden, wird der Betreiber dieser Seite in Kürze ein passendes Plugin im Rahmen der wirtschaftlichen Leistbarkeit installieren.
Sollte dennoch ein Mensch mit Behinderung Schwierigkeiten haben meine Seite zu lesen, bitte ich um entsprechende Eigeninitiative durch Kontaktaufnahme mit Hilfe einer dritten Person.